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Trinkwasserverordnung: Vermieter verantwortlich für's Wasser


Eine Trinkwasserverordnung schützt Verbraucher und Endkonsumenten vor Gesundheitsschäden, welche durch die Verunreinigung von Wasser ausgelöst werden. Beispielsweise können im Trinkwasser Legionellen auftreten – gefährliche Bakterien, welche eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.

Adresse und Kontakt

Wolf GmbH
Böbinger Straße 52
73540 Heubach

T (0 71 73) 91 06-0
info@wolf-gmbh.de

Bereits seit Dezember 2013 sind Vermieter verpflichtet ihren Mietern mitzuteilen, ob sich im Haus noch alte Bleileitungen befinden. Der geltende, sehr niedrige Bleiwert für Trinkwasser in Deutschland kann dann jedoch nur durch den Ersatz der Bleileitungen erreicht werden. 

Die Verordnung betrifft all die Hauseigentümer, welche im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (beispielsweise einer Vermietung) Wasser abgeben. Mehrfamilienhäuser besitzen in den meisten Fällen eine zentrale Warmwasseranlage. Die Vermieter solcher Immobilien sind dann genauso von den Pflichten der neuen Verordnung betroffen, wie auch Wohnungseigentümer. 


Verpflichtungen der Trinkwasserverordnung:

Hausbesitzer oder Hausverwalter müssen dann für folgende Maßnahmen sorgen:
  • Die Anzeigepflicht:
    Der Bestand an zentralen Warmwasserbereitungsanlagen sowie bauliche oder betriebliche Veränderungen müssen beim Gesundheitsamt angegeben werden.
  • Die Prüfpflicht:
    Eine jährliche Entnahme von Wasserproben an repräsentativen Stellen der Anlage durch zugelassene Labore.
  • Die Aufzeichnungspflicht:
    Eventuell verwendete Aufbereitungsstoffen und deren Konzentration in der Anlage müssen dokumentiert werden. Diese Dokumentation muss den Mietern auf Wunsch regelmäßig zugänglich gemacht werden.
  • Die Informations- und Aushangpflicht:
    Die Informationen über die Ergebnisse zur Qualitätsprüfung des bereitgestellten Trinkwassers müssen den Mietern entweder schriftlich mitgeteilt oder im Haus ausgehängt werden.
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Legionellen gefährden die Gesundheit

Eine neue Verordnung ist unter anderem deswegen notwendig geworden, weil sich Legionellen in geringen Mengen im Grundwasser und dadurch auch im Trinkwasser befinden. Wenn dann beispielsweise Warmwasserbereitungsanlagen auf eine zu geringe Temperatur (30-45 Grad) eingestellt sind oder das Wasser im Sommer eine Zeit lang in den Rohren steht, können sich die Legionellen vermehren und es bilden sich krankheitserregende Keime. Diese Keime können, wenn sie in die Lunge gelangen, mitunter die oftmals lebensgefährliche Legionärskrankheit auslösen.
Der Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt nicht zwangsläufig zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst wenn das bakterienhaltige Wassers als Aerosol (Inhalation, beispielsweise beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger oder in Whirlpools) eingeatmet wird, kann es zur Erkrankung führen. Für Personen mit intaktem Immunsystem stellt legionellenhaltiges Wasser keine Gesundheitsgefahr dar.

Mitunter ernsthafte Konsequenzen

Die Erfüllung der Pflichten sollte ernst genommen werden: Wer seinen Mietern gesundheitsgefährdendes Trinkwasser zur Verfügung stellt, muss entweder mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Selbst wenn nur die oben genannten Pflichten verletzt werden oder die Anlage nicht fachgerecht Instand gehalten wird, muss ein Vermieter mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen, die hohe Geldbußen nach sich ziehen kann.

Überprüfen Sie Ihre Trinkwasseranlage regelmäßig!

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, setzen Sie sich mit uns gerne in Verbindung. Die Wasser- und Heizungsfachleute der Wolf GmbH aus Heubach bei Schwäbisch Gmünd im Ostalbkreis informieren  Sie und übernehmen kompetent die Überprüfung, Instandsetzung und Instandhaltung Ihrer Anlage.

 

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