Energie-Beratung

Mehr als nur Grundförderung?! So sichern Sie sich eine optimale Förderung für klimafreundliche Heizsysteme

Ob freiwillig oder aufgrund staatlicher Vorgaben: Wer jetzt eine klimafreundliche Heizung mit 65 Prozent Anteil an Erneuerbaren Energien einbauen lässt, erhält nach der ‚Bundesförderung energieeffiziente Gebäude‘ (BEG) eine Grundförderung von 30 Prozent.

Das gilt seit dem 1. Januar 2024 für alle Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen.

Adresse und Kontakt

Wolf GmbH
Böbinger Straße 52
73540 Heubach

T (0 71 73) 91 06-0
info@wolf-gmbh.de

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Infoabend: "Trends im Energie- und Heizungssektor"

Am 27.03.2025 laden wir Sie herzlich zu unserem Infoabend ein. Um 18:00 Uhr findet ein Vortrag zum Thema "Innovative Energiekonzepte: Heizung und Photovoltaik im Zusammenspiel" statt.

Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten - wir freuen uns auf Sie!
Mehr Informationen

 

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Förderübersicht BEG - Stand: 01.01.2024

Investitionszuschüsse für klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen

Der Einbau von erneuerbaren Energiesystemen wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellen sowie innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien wird mit einem Zuschuss in Höhe von 25 % gefördert. Ist der Einbau mit einem Kesseltausch verbunden, so erhöht sich der Zuschuss auf jeweils 35 %.

Für Wärmepumpenanlagen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Die Boni sind nicht kumulierbar, d.h. der Bonus beträgt max. 5 %, auch wenn beide Kriterien erfüllt sind. 

Bei Biomasseanlagen beträgt der Zuschuss 10 %. Auch für Biomasseanlagen wird eine zusätzliche Tauschprämie in Höhe von 0 Prozentpunkten gewährt, wenn der alte Kessel getauscht wird, sodass auch hier eine maximale Förderung von 20 % möglich ist. 

10 % Zusatz-Prämie für Heizungstausch

Wer eine betriebsfähige Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ersetzen und fachgerecht entsorgen lässt, erhält eine Austauschprämie von zusätzlich 10 Prozentpunkten auf die Basisprämie. 

Eine auszutauschende Gasheizung muss, sofern es sich nicht um eine Gasetagenheizung handelt, für die Gewährung der Prämie allerdings mindestens 20 Jahre alt sein. Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen.

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Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Online-Anfrage:

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Heizungs-Anfrage

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